Fachkraft für
Arbeitssicherheit

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind wir deutschlandweit für Unternehmen aller Branchen im Einsatz. Wir unterstützen auch Ihren Betrieb dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz professionell und kostengünstig zu erfüllen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit buchen

Mit uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) agieren Sie rechtssicher, unbürokratisch und wirtschaftlich. Auch gegenüber Behörden vertreten wir Sie rechtssicher und sorgen für störungsfreie Abläufe in Ihrem Unternehmen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unsere Leistungen im Überblick

Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort

Leitung u. Protokollierung der ASA-Sitzungen

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Erstellung von Betriebsanweisungen

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Begleitung bei Audits und Behördenprüfungen

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Sobald Sie mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt haben, benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie aus der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Umfang Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Beschäftigten und Branche sowie nach den spezifischen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen.

In kleinen Betrieben wird die sicherheitstechnische Betreuung überwiegend von externen Fachkräften für Arbeitssicherheit übernommen. In größeren Unternehmen können auch interne Sicherheitsfachkräfte zum Einsatz kommen.

Wenn Sie eine Ausbildung bei der BG machen können Sie die sicherheitstechnische Betreuung im sogenannten Unternehmermodell auch selbst übernehmen. Welche weiteren Voraussetzungen Sie dafür mitbringen müssen, können Sie in unserem Blogbeitrag „Unternehmermodell“ nachlesen. Weitere Betreuungsmöglichkeiten durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden Sie auch in unserem Beitrag über die Arbeitsschutzbetreuung.

Zu den wesentlichsten Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft gehören unter anderem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung des Arbeitgebers bei Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Schulung der Beschäftigten. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) übernehmen wir von 123Ingenieure zusätzlich auch die Sicherheitskoordination auf Baustellen oder führen Brandschutzbegehungen in Unternehmen durch.

Durch die Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern tragen proaktiv zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes bei.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium in Unternehmen, das der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dient. Laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG § 11) ist die Einrichtung eines ASA in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend. Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutzausschuss und den ASA-Sitzungen, die einmal pro Quartal stattfinden, erfahren Sie in unserem Beitrag ASA-Sitzung: Alle Infos zur Arbeitsschutzausschuss Sitzung.

In erster Linie hängt das von der Mitarbeiteranzahl, der Branche und den spezifischen Gefährdungen im Betrieb ab. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten unterliegen festen Einsatzzeiten gemäß der DGUV Vorschrift 2, die sich aus der Gefährdungskategorie und der Mitarbeiteranzahl ergeben. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten benötigen keine festen Mindesteinsatzzeiten, sondern werden bedarfsorientiert betreut. Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bietet das Unternehmermodell eine kosteneffiziente Alternative, bei der der Unternehmer nach Schulungen viele Arbeitsschutzaufgaben eigenständig übernimmt.

Weitere Details zu den Betreuungsmodellen finden Sie in unserem Blogbeitrag Arbeitsschutzbetreuung. Informationen speziell für Kleinbetriebe erhalten Sie hier: Arbeitsschutz für Kleinbetriebe.

Nein, der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) ersetzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nicht. Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsfachkraft eine gesetzlich vorgeschriebene Rolle übernimmt und für die Umsetzung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich ist, unterstützt der Sicherheitsbeauftragte die SiFa bei deren Aufgaben. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der freiwillig und ehrenamtlich tätig wird, um Kollegen für Arbeitsschutzthemen zu sensibilisieren und kleinere Sicherheitsmängel zu melden.

Die Sifa hingegen verfügt über eine spezielle Ausbildung und ist für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung des Arbeitgebers und die Schulung der Mitarbeiter zuständig. Beide Rollen arbeiten eng zusammen, jedoch hat der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis und ersetzt nicht die fachliche Expertise der Sifa. Weitere Unterschiede zwischen den beiden Rollen finden Sie in unserem Blogbeitrag Unterschied zwischen Fasi und Sifa.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

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